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                                Campingplatz Rehbach

                         Seit 01.01.2021:
                                                              Felix Hämpel                                          
                                                                        Strandweg 9                                                     
                                       34549 Edertal-Rehbach
                                               Steuernummer: 2382430564

Tel.: 05623- 9969069
Internet: www.campingplatz-rehbach.de
E-Mail:  post@campingplatz-rehbach.de
 

 

Verantwortlich für den Inhalt gem. Telemediengesetz: Felix Hämpel
 



AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen Campingplatz Rehbach

Zwischen dem Campinggast und der Campingplatz Campingplatz Rehbach (nachfolgend Campingbetrieb) gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung erkennt der Campinggast den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Campingbetriebes.

1. Abschluss des Campingvertrages/Buchung

Mit der Übersendung der schriftlichen Anmeldung per Mail bietet der Campinggast dem Campingbetrieb verbindlich den Abschluss eines Campingvertrages für den angegebenen Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an. Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung per Mail durch den Campingbetrieb zustande. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht grundsätzlich nicht. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Campingbetrieb schriftlich bestätigt wurden.

2. Buchung / Preise

Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des Campingbetriebes. Es ist Sache des Campinggastes, sich vor der Anmeldung über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise zu informieren. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung prüfen Sie diese bitte umgehend auf Richtigkeit! Der Campingbetrieb behält sich das Recht vor, die Buchung gleichwertig zu verändern, wenn dieses aus besonderen Gründen erforderlich ist. Anmeldungen von Alleinreisenden Jugendlichen unter 18 Jahren ist nur mit der Zustimmung der Eltern gültig, das Formular finden Sie auf der Internetseite.

3. Preisänderungsklausel

Der Campingbetrieb ist berechtigt, die jeweilige Preisliste maximal ein Mal pro Quartal an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Verbrauchs-/Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Verbrauchs-/Beschaffungspreise, anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Gast ein Kündigungsrecht zu.

4. Allgemeine Nutzungspflicht

Pro Campingstellplatz ist nur eine Familie (maximal 4 erwachsene Personen) buchbar. Zusätzliche Zelte für Besucher sind nicht gestattet.

5. Anzahlung / Zahlung

Nach Zugang der Zahlungsaufforderung beim Gast ist eine Anzahlung von 30,- € pro Platz, mindestens jedoch 30,- € innerhalb von zehn Tagen zu überweisen.

Bei Überweisungen von Zahlungen, sind unbedingt Platznummer und Name wie in der Zahlungsaufforderung mitgeteilt, als Verwendungszweck anzugeben. Gebündelte Zahlungen zu mehreren Buchungen sind nicht gewünscht und werden zurück überwiesen und storniert. Nicht zuordenbare Zahlungen werden zurück überwiesen und Buchungen storniert. Bei spontanen Anreisen bzw. Buchungen wird der gesamte Übernachtungspreis sofort fällig. Stellplätze, die durch vorzeitige Abreise frei werden, können durch die Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden, es sei denn der Gast weist nach, dass der Campingbetrieb einen geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat. Eine Erstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht.

6. Rücktritt durch den Campinggast

Der Campinggast kann nach Eingang der Anzahlung schriftlich vom Campingvertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Campingbetrieb maßgebend. Tritt der Campinggast vom Vertrag zurück, steht dem Campingbetrieb gemäß § 651i BGB eine angemessene Entschädigung wie folgt zu:

    Bei einem Rücktritt wird einmalig eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 berechnet. 

    - Bis zu 14 Tage vor Anreise:          50% des Gesamtpreises 
    - Bis zu 24 Stunden von Anreise:      80% des Gesamtpreises 
    - Anreise Tag:                          100% des Gesamtpreises

Eine Erstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht.

7. Nichterscheinen/Verspätete Anreise

Im Falle einer Anreise nach 18.00 Uhr (Vor- und Nachsaison 17.00 Uhr) ist eine Benachrichtigung (post@campingplatz-rehbach.de) notwendig. Andernfalls wird der Stellplatz am Folgetag ab 12:00 Uhr anderweitig vergeben. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen (Punkt 6).

8.Reiserücktrittsabsicherung

Der Campingbetrieb empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsabsicherung. Die Absicherung tritt in Kraft, wenn die namentlich in der Buchung aufgeführten Personen ausfolgenden Gründen nicht mitreisen können oder vorzeitig abreisen müssen:

- Erkrankung (Vorlage ärztliches Attest)

- Sterbefall eines Angehörigen ersten Grades (Nachweis erforderlich)

9. An- und Abreise

Die in der Buchungsbestätigung angegebenen An- und Abreisetermine sind verbindlich. Bei verfrühter Anreise (bei Verfügbarkeit des Objektes bis 12:00 Uhr) bzw. verspäteter Abreise (ab 12:00 Uhr) wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben (Punkt 2). Bei verspäteter Abreise nach 12:00 Uhr wird daneben der volle Übernachtungspreis bis zur Abreise berechnet. Der Campingstellplatz steht dem Campinggast am Anreisetag ab 12:00 Uhr zur Verfügung. Bitte reisen Sie nicht früher an, um Verkehrsbehinderungen an der Zufahrt (einspurige öffentliche Straße) zum Campingplatz zu vermeiden.

10. Platzordnung

Der Campinggast ist zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der Campingplatzordnung, die in der Rezeption zur Einsicht bereitgehalten wird, verpflichtet. Insbesondere die dort festgelegten Uhrzeiten sind unbedingt zu beachten. Der Campingbetrieb ist berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält der Campingbetrieb seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis als pauschale Entschädigung gemäß Ziffer 6. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen (Punkt 6).

11. Besucher

Der Campinggast ist verpflichtet, Besucher in der Rezeption anzumelden. Diese Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste (Personengebühr). Die Fahrzeuge der Besucher sind außerhalb des Campingplatzgeländes zu parken.

12. Mängel / Reklamation

Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Campingstellplatzes sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingbetrieb zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Campinggastes unmittelbar dem Campingbetrieb angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen (Nachbesserung).

13. Öffnungszeiten / Frost

In der Nebensaison gelten für die Rezeption und das Sanitärgebäude eingeschränkte Öffnungszeiten. Zeitweise sind nicht alle Platzgebiete bzw. Bereiche geöffnet. Bitte beachten Sie, dass das Frischwasser auf den Campingstellplätzen nur verfügbar ist, wenn aus Sicht des Campingbetriebes kein Frost mehr zu erwarten ist.

14. Mediadaten / Datenschutz

Der Campingbetrieb wird in kritischen Teilbereichen mit Videokameras überwacht. Dies dient zur Sicherheit der Campinggäste (Feststellung und Abwendung von Sicherheitsgefahren), zum Schutz des Eigentums und Besitzes, zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen und zur Wahrnehmung des Hausrechtes. Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfall ausgewertet und nur die benötigten Daten bis zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Videoaufzeichnungen werden gem. § 6b Abs BDSG regelmäßig automatisch gelöscht. Zudem wird das Aufzeichnungsgerät durch geeignete Maßnahmen gem. § 9 BDSG datenschutzrechtlich vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt. In regelmäßigen Abständen führt der Campingbetrieb auf dem Campingplatz Bild- und Ton- Aufnahmen durch. Falls der Campinggast dies nicht möchte, ist dies dem Fotografen bzw. Kamerateam sofort mitzuteilen. Der Campingbetrieb erhebt, verarbeitet und nutzt diese Daten für den Buchungsauftrag und eigene Marketingzwecke im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Auftrages erfolgt nicht. Gerne erteilt der Campingbetrieb dem Gast Auskunft über seine Daten oder sperrt diese mit Wirkung für die Zukunft.

15. Hunde / Haustiere

Auf Spielplätzen, im Sanitärgebäude sind Hunde nicht erlaubt. Bei auffälligem Verhalten des Hundes oder Beschwerden anderer Gäste kann der Campingbetrieb den Hund des Platzes verweisen. Es besteht Leinenpflicht auf dem Gelände und den Campingstellplätzen.

16. Haftung

Der Campingbetrieb haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Campingbetrieb nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Für herabfallende Äste oder Ähnliches haftet der Campingbetrieb nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Bei Schäden durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch.

19. Irrtümer

Der Campingbetrieb behält sich vor, Irrtümer bzw. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

20. Aufrechnung

Der Campinggast kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

21. Gerichtsstand

Der Campinggast kann den Campingbetrieb nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Campingbetriebes ist der Wohnsitz des Campinggastes maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Campingbetriebes maßgebend.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Inhalte des Vertrages davon unberührt.

Campingplatz Rehbach

Strandweg 9

34513 Edertal-Hemfurth


Bildquellen
 
Uli Seidlitz lagen die Genehmigungen vor, Fotolia, Privat, Walter Schauderna
Bilder und Abbildungen: Wasser-und Schifffahrtsdirektion Mitte, Preußische Messbildanstalt Berlin, Städtische Museen Bad Wildungen, Bildarchiv Marburg, Dorfstube Niederwerbe, Herr Wilhelm Neuhaus.
  
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